Donnerstag, 3. Juli 2014

Die Piraten und die FDGO

Die Piraten diskutieren gerne und einige Piraten auch gerne über Dinge, über die man eigentlich gar nicht diskutieren kann - jedenfalls nicht, wenn man Pirat ist. Gemeint ist zum Beispiel die immer wieder aufkommende Diskussion über die freiheitliche-demokratische-Grundordnung, kurz FDGO. Diejenigen, welche diese Diskussionen immer wieder beginnen stammen zumeist aus dem linken Flügel der Piraten oder stehen diesem nahe. Die entsprechende Gegenreaktion kommt dann aus dem sozialliberalen Flügel der die FDGO als nicht diskutabel ansieht.

Beispiele hierfür gibt es nicht nur aus dem Inland, sondern auch aus dem Ausland. Gemein ist beiden, dass ihnen offenbar jegliches Verständnis fehlt, was die FDGO eigentlich ist und was sie ausmacht, dabei könnte schon ein Blick in die Wikipedia erhellend wirken.

Die freiheitliche-demokratische-Grundordnung bedeutet, dass


  • Die Staatsgewalt vom Volk ausgeht und durch Wahlen und Abstimmungen ausgeübt wird.
  • Die Judikative (Parlament) sich an die Verfassung und die Exekutive (Regierung, Polizei) an die Gesetze halten muss.
  • Man sich als Opposition betätigen darf, es also kein Ein-Parteien-System gibt.
  • Die Regierung ablösbar bleiben muss, also z.B. kein "Kanzler auf Lebenszeit" (Diktator) ernannt werden darf.
  • Gerichte unabhängig sein müssen und nicht etwa von der Regierung Urteile vorgefertigt werden.
  • Niemand das Recht hat, mit Gewalt die Regierung an sich zu reißen.
  • Die im Grundgesetz verankerten Menschenrechte geachtet werden müssen.
Wer die FDGO also ablehnt oder in Frage stellt oder so wie die schweizer Piraten glaubt, die FDGO sei "ein Konzept, dass es außerhalb Deutschlands nicht gibt" zeigt, dass er entweder die FDGO nicht verstanden hat oder eben ein Extremist ist, vor dem wir unser Land schützen müssen. Für mich sind die oben aufgezählten Dinge nicht nur der Kernbereich der deutschen Demokratie sondern Deckungsgleich mit meinen persönlichen und den Idealen der Piratenpartei Deutschland.